Energieausweis

Energieausweise

Ich erstelle gerne Ihre Energieausweise. Eigentümer von Wohngebäuden oder gewerblich genutzten Immobilien müssen spätestens seit 2008 einen Energieausweis bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung vorlegen.

Es gibt 2 Arten der Ausweise: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsenergieausweis.

Einzelheiten: Der Verbrauchsausweis wird für alle Wohngebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist oder mit mehr als 5 Wohneinheiten benötigt. Hier werden die Heizenergieverbräuche der letzten 36 Monate genutzt um den Energieausweis zu erstellen.

Für alle anderen Wohngebäude ist die Erstellung eines Bedarfsausweises notwendig. Hierfür bin ich zu einer Datenaufnahme persönlich in Ihrem Gebäude um die Bauteile sowie die Heizungsanlage in Augenschein zu nehmen. Über ein normiertes Rechenverfahren wird der Kennwert des Gebäudes ermittelt, der für Ihre Immobilienanzeige relevant ist.

Alle gewerblich genutzten Gebäude können den Verbrauchsausweis erstellen lassen.

In beiden Energieausweisen werden mögliche Modernisierungsvorschläge geben. Diese sind jedoch an dieser Stelle nur kurze Hinweise. Ausführlichere Ausarbeitungen können für Sie als Energie-Kurzbericht erhalten.

Können Eigentümer bei den ersten Besichtigungsterminen keinen gültigen Energieausweis vorlegen, drohen hohe Bußgelder.

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Auftragsformulare als PDF-Datei: Hier

+04122-999 736

Ich berate sie gerne!